Schenkung & Testament

Vertrauen Sie auf unsere kompetente Beratung. Die erste Rechtsauskunft ist kostenlos!

Notariat

Schenkungen & Testamente vom Notar in Villach

Sie wissen, an wen Sie denken wollen. Der Notar sagt Ihnen, woran Sie denken müssen.

  • Erbschaft

  • Schenkung oder

  • Übergabe

Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht - oft auch um das Sozialversicherungsrecht. Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufzusetzen. Er ist ein kompetenter Berater und kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und er hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.

Auch wenn Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurden, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der Weitergabe von Immobilien Grunderwerbsteuer an.

Das Schenkungsmeldegesetz beinhaltet Regelungen, die es zu beachten gilt. Ihr Notar kennt die Details und berät Sie individuell. Er erledigt die gesetzliche Meldung an das Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch auch die Steuervorschreibung.

Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen zu melden. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Die zentrale Registrierung dient der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Gerichtskommissär prüft, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.