Familienrecht & Vorsorge

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Notariat

Familienrecht & Vorsorge von dem Notariat Mag. Gerald Rauchenwald in Villach

Familienrecht

Je sensibler ein Thema, desto wertvoller der Notar. Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll. Vor allem in der Familie.

  • Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt - gehört es dann beiden Ehepartnern?

  • Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen?

  • Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab?

  • Wer kann eine Eigentumswohnung kaufen?

  • Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen?

Es gibt vieles, was man einmal im Leben regeln muss. In diesen Fällen sind Sie beim Notar an der richtigen Adresse. Denn er ist dafür da, Dinge so sicher und verlässlich zu gestalten, dass spätere Streitigkeiten vermieden werden.

In familiären Angelegenheiten ist Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig.

 

Der Notar hat dabei 2 Funktionen:

  • Er hat große Erfahrung im Familienrecht und ist daher ein wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen.

  • In einigen Angelegenheiten ist er vom Staat ausdrücklich dazu berufen, durch eine notarielle Urkunde klare Verhältnisse zu schaffen - etwa bei Vaterschaftserklärungen oder der Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).

Verlassenschaft & Verlassenschaftsabhandlungen

Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Als solcher erfüllt der Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Die häufigste und wichtigste Aufgabe als „Gerichtskommissär" ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.


Die Abwicklung von Verlassenschaften ist eines von vielen Beispielen dafür, welchen Beitrag die Notare zur Rechtspflege in Österreich leisten. Es ist kaum bekannt, dass die Notare rund 20 % aller Verlassenschaften unentgeltlich abwickeln. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bei Ihrem Notar - ein Dokument der Selbstbestimmung


Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments - und vertrauen dabei auf die Beratung durch den Notar. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. 

Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. So weitreichend diese Entscheidung ist, so gewissenhaft muss die Beratung sein. Eine Vorsorgevollmacht ist eine Entscheidung, die viel Verantwortung und größtmögliche Sorgfalt verlangt. Von jedem, der eine Vorsorgevollmacht erteilen will. Aber auch von jedem, der dabei berät.

Treuhandschaft

Als Treuhänder übernimmt der Notar aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Er verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und Bedingungen zu erfüllen.

 

Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Für die Notartreuhandbank besteht eine solidarische Ausfallhaftung der Mitgesellschafter Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und Bank Austria Creditanstalt AG. Das Notariat hat für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet - das notarielle Treuhandregister (THR).

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