Schenkung & Testament

Vertrauen Sie auf unsere kompetente Beratung. Die erste Rechtsauskunft ist kostenlos!

Notariat

Schenkungen & Testamente vom Notar in Villach

Sie wissen, an wen Sie denken wollen. Der Notar sagt Ihnen, woran Sie denken müssen.

  • Erbschaft

  • Schenkung oder

  • Übergabe

Hier geht es nicht nur um familiäre Fragen, sondern auch um das Erbrecht, das Zivilrecht und das Steuerrecht - oft auch um das Sozialversicherungsrecht. Ihr Notar kann viel mehr als nur Ihr Testament aufzusetzen. Er ist ein kompetenter Berater und kann aufgrund seiner fundierten Ausbildung und seiner Erfahrung auch für Ihr Anliegen die optimale Lösung finden. Und er hilft Ihnen dadurch, Kosten und Steuern zu sparen.

Auch wenn Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft wurden, gilt es, steuerliche Regelungen zu beachten. So fällt bei der Weitergabe von Immobilien Grunderwerbsteuer an.

Das Schenkungsmeldegesetz beinhaltet Regelungen, die es zu beachten gilt. Ihr Notar kennt die Details und berät Sie individuell. Er erledigt die gesetzliche Meldung an das Finanzamt und überprüft auf Ihren Wunsch auch die Steuervorschreibung.

Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen zu melden. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Die zentrale Registrierung dient der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Gerichtskommissär prüft, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.