Immobilien & Bauträgerverträge

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Notariat

Immobilien & Bauträgerverträge von dem Notariat Mag. Gerald Rauchenwald in Villach

Immobilien - Kaufverträge

Ihr Notar kann Sie vor unliebsamen Überraschungen schützen.

  • Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer des Grundstücks?

  • Wer überwacht eigentlich die vollständige und pünktliche Bezahlung des Kaufpreises?

  • Wer verständigt wann das Finanzamt?

  • Lastet noch eine Hypothek auf dem Haus?

Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Auch wenn man vollstes Vertrauen zum Vertragspartner hat, können gesetzliche Vorschriften oft unliebsame Überraschungen bereiten.
Der Notar sorgt vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht geht.

Bauträgervertäge

Eine Kombination aus Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag zur Errichtung eines Gebäudes


Der Bauträgervertrag ist eine spezielle Art des Grundstückskaufvertrages. Der Käufer erwirbt keine bereits vorhandene Immobilie, sondern der Verkäufer verpflichtet sich, auf dem gekauften Grundstück ein Gebäude zu errichten. 

Der Bauträgervertrag ist daher umfassender als ein reiner Grundstückskaufvertrag und regelt unter anderem:

  • Art und Weise der Bauausführung

  • Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit

  • Abnahmeverpflichtung

  • Gewährleistung für Mängel u.ä.

Ein entscheidender Unterschied zum normalen Grundstückskaufvertrag sind die Zahlungsmodalitäten. Bei bestehenden Immobilien ist üblicherweise vorab der gesamte Kaufpreis zu entrichten. Bei Bauträgerverträgen wird ein Ratenzahlungsplan vereinbart. Erst nach erfolgter plangemäßer Bauleistung erbringt der Käufer den entsprechenden Teilbetrag des Kaufpreises. Im Gegenzug erhält der Verkäufer den gesamten Kaufpreis nicht erst nach Fertigstellung des gesamten Gebäudes.

Übergaben

Die Übergabe - ein Akt der Selbstbestimmung.


Egal ob im landwirtschaftlichen Bereich die Hofübergabe oder die Übertragung des Einfamilienhauses an die Nachkommen - bei einer Übergabe ist eine Vielzahl von Punkten zu bedenken:

  • Pflichtteilsansprüche der weichenden Kinder

  • Durchführung im Grundbuch

  • Rechtliche Fallstricke - wir beraten Sie gerne!

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